Umwelt und Nachhaltigkeit
                                
                            
Registrierungspflicht von Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV bedenken
T+F 32/2023
Betreiber von mittelgroßen Feuerungsanlagen müssen im Sinne der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) diese bis zum 1. Dezember 2023 bei der zuständigen Behörde anzeigen. Betroffen sind Anlagen, die bereits vor dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden.
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             Stefan Brunken
        
Berater Arbeitssicherheit / 
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             Gerald Walther
        
Berater Management & Controlling / 
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