Sozialpolitik
                                
                            
                                
                                    Lieferketten
                                
                            
                                
                                    Umwelt und Nachhaltigkeit
                                
                            
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Absenkung des Schwellenwerts zum 1. Januar 2024
SP 51/2023, T+F 36/2023
Ab 1. Januar 2024 sinkt der Schwellenwert für die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes von 3.000 auf 1.000 Arbeitnehmer. Zulieferer dieser Unternehmen müssen sich daher auf entsprechende Anfragen einstellen. Das BAFA und die Verbände Druck und Medien unterstützen bei der Umsetzung.
Passwort vergessen?
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.
Ansprechpartner

             Peter Skutta
        
Leiter Recht / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Fachanwalt für Arbeitsrecht


             Stefan Brunken
        
Berater Arbeitssicherheit / 
Umwelt & Nachhaltigkeit
Umwelt & Nachhaltigkeit

             Gerald Walther
        
Berater Management & Controlling / 
Nachhaltigkeit & Umwelt
Nachhaltigkeit & Umwelt
